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BBK 2/2009 S. 60

Senkung des Basiszinssatzes zum auf 1,62 %

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB zum auf 1,62 % gesenkt. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. 1. und 1. 7. angepasst und hat vor allem Bedeutung für die Berechnung von Verzugszinsen, die säumigen Debitoren in Rechnung gestellt werden können. Eine ausführliche Zeitreihe sowie weitere Informationen zu den Zinssätzen sind unter www.bundesbank.de erhältlich. [i]Berechnung von Verzugszinsen


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gültig ab
Basiszins gem. § 247 Abs. 1 BGB
Verzugszins zwischen Unternehmen gem. § 288 Abs. 2 BGB
Verzugszins bei Beteiligung von Verbrauchern gem. § 288 Abs. 1 BGB
1,62 %
9,62 %
6,62 %
3,19 %
11,19 %
8,19 %
3,32 %
11,32 %
8,32 %
3,19 %
11,19 %
8,19 %
2,70 %
10,70 %
7,70 %
1,95 %
9,95 %
6,95 %
1,37 %
9,37 %
6,37 %

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