Die Veräußerung des einzigen Grundstücks durch einen Bauträger ist keine Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1 a UStG
Leitsatz
Ein Verfahren, durch das sich ein später in Insolvenz geratener Steuerpflichtiger gegen einen Umsatzsteuerbescheid richtet,
ist auch dann kein Aktivprozess im Sinne des § 85 InsO, wenn sich durch zwischenzeitliche Umbuchungen ein Erstattungsanspruch
für die Insolvenzmasse ergeben könnte. Denn maßgeblich ist nur der Festsetzungsteil des Umsatzsteuerbescheides und nicht auch
der Abrechnungsteil.
Die Veräußerung des einzigen Grundstücks durch einen Bauträger an eine andere Gesellschaft ist auch dann keine Geschäftsveräußerung
gem. § 1 Abs. 1 a UStG, wenn die erwerbende Gesellschaft die vom Bauträger begonnene Vermietung weiter betreibt.
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 366 Nr. 5 DAAAD-03075
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.10.2008 - 1 K 191/08
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