Kleintransporter vom Typ Renault F 40 Rapid ist
kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig als PKW einzustufen
Leitsatz
1. Bei der
kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Beurteilung eines durch nachträglichen
Umbau veränderten Fahrzeugs sind strenge Maßstäbe anzulegen,
wenn geltend gemacht wird, ein ursprünglich als PKW konzipiertes Fahrzeug
sei als LKW einzustufen.
2. Sind die Sitzbefestigungspunkte
und alle Seitenfenster noch vorhanden, die Karosserie und das Fahrgestell
unverändert und entsprechen die Motorisierung, die damit erreichbare
Höchstgeschwindigkeit und das unveränderte äußere
Erscheinungsbild einem PKW, so ist das Fahrzeug auch dann als PKW einzustufen,
wenn die Ladefläche mehr als 50 % der Gesamtnutzfläche des Fahrzeugs
beträgt.
Fundstelle(n): EAAAD-03066
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Sächsisches FG, Urteil v. 26.11.2008 - 5 K 1162/04
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