Auswirkungen einer nachträglichen Kaufpreisminderung
außerhalb des Begünstigungszeitraums auf bereits beanspruchte
Sonderabschreibungen nach Fördergebietsgesetz
kein
rückwirkendes Ereignis
Leitsatz
1. Die Sonderabschreibungen nach dem
Fördergebietsgesetz knüpfen ihrem Wesen nach nicht an ein punktuelles
Ereignis an, das es erfordern würde, Änderungen der
Bemessungsgrundlage punktuell zu korrigieren. Sie sind Abschreibungen, die
neben der regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden. Wie diese
und zusammen mit dieser dienen sie der Aufwandsverteilung über einen
bestimmten Zeitraum.
2. Erhält der Steuerpflichtige
nach Ablauf des Begünstigungszeitraums zur Abgeltung seiner
Gewährleistungsansprüche eine teilweise Rückzahlung des
Kaufpreises, so liegt darin kein Ereignis, das auf die bereits in Anspruch
genommene Sonderabschreibung zurückwirkt.
3. Führt die Kaufpreisminderung
dazu, dass letztlich mehr Aufwand verteilt wurde, als dem Steuerpflichtigen
tatsächlich entstanden ist, besteht im Rahmen des § 21 EStG die
Möglichkeit, dies durch den Ansatz negativer Werbungskosten im
Erstattungsjahr zu korrigieren.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2009 S. 129 Nr. 5 DStRE 2010 S. 184 Nr. 3 EFG 2009 S. 305 Nr. 5 KÖSDI 2009 S. 16435 Nr. 4 QAAAD-03062
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