Steuerliche Behandlung des Verlusts der Kapitalbeteiligung des
Vorstandssprechers einer Internetbank an seiner Arbeitgeberin
Leitsatz
Hat sich der Kläger als Mitglied
und Sprecher des Vorstands einer neugegründeten Internetbank in der
Rechtsform einer AG im Jahr 1999 nicht wesentlich im Sinne von § 17 EStG
an der AG beteiligt und hat die Beteiligung nach den gesamten Umständen
zum einen dazu gedient, die eigene Position im Vorstand der AG zu erlangen bzw.
zu sichern, ist aber zum anderen auch davon auszugehen, dass das Interesse des
Vorstandsmitglied im Umfeld des damaligen „Neues Marktes” in
nicht unerheblichem Umfang auch auf mögliche erhebliche Wertsteigerungen
der Beteiligung gerichtet war, so kann der Totalverlust der Beteiligung wegen
der Insolvenz der AG im Jahr 2001 nicht als Werbungskosten bei den
nichtselbständigen Einkünften abgezogen werden (Ausführungen zu
den für eine Zuordnung einer Kapitalbeteiligung am Unternehmen des
Arbeitgebers zu den nichtselbständigen Einkünften bzw.
Einkünften aus Kapitalvermögen sprechenden Indizien).
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 5/2009 S. 269 StBW 2009 S. 1 Nr. 3 HAAAD-03052
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.10.2008 - 1 K 6139/05 B
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