Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen zur Abwendung von Restitutionsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
Leitsatz
Aufwendungen wie Rechtsanwaltskosten, Fahrtkosten und sonstige Recherchekosten, die dadurch ausgelöst werden, dass auf unbebaute,
verpachtete landwirtschaftliche Grundstücke in den neuen Bundesländern Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz geltend
gemacht worden sind, und die der Abwehr dieser Rückübertragungsansprüche dienen sollen, sind der steuerlich unbeachtlichen
Vermögenssphäre zuzuordnen und deswegen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1013 Nr. 13 XAAAD-03051
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 03.09.2008 - 8 K 2287/05
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