Keine Istversteuerung bei einer Steuerberatungs-GmbH
Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer
Keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung
Leitsatz
1. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass einer Steuerberatungs-GmbH, die Kraft Gesetzes
nicht freiberuflich im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sondern gewerblich tätig ist, nicht die Genehmigung zur Versteuerung
ihrer Umsätze nach vereinnahmten Entgelten erteilt werden kann. Denn rechtsformneutral wird eine Steuerberatungsleistung eines
Steuerberaters oder einer Steuerberatungs-GmbH in gleicher Höhe mit Umsatzsteuer belastet.
2. Auch ein Verstoß gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz liegt nicht vor. Insbesondere ist ein eventueller Liquiditätsnachteil
durch schleppende Zahlung der Leistungsempfänger angesichts der Geringfügigkeit der Benachteiligung derjenigen Steuerpflichtigen,
die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten ermitteln, hinzunehmen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1134 Nr. 18 EFG 2009 S. 374 Nr. 5 GAAAD-03048
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