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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
Am ist das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom (BGBl I S. 3018) in Kraft getreten. Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl I S. 465 = Kurzinfo StuB 2008 S. 276) zur vorläufigen Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die aufgrund der Erlasse vom bzw. aufgrund der vorangegangenen Erlasse vom (BStBl I S. 985 = Kurzinfo StuB 2002 S. 88), vom (BStBl I S. 1006 = Kurzinfo StuB 2006 S. 120) und vom (BStBl I S. 228 = Kurzinfo StuB 2007 S. 324) durchgeführten vorläufigen Steuerfestsetzungen müssen nur dann für endgültig erklärt werden, wenn der Stpfl. dies beantragt oder wenn die Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern ist (§ 165 Abs. 2 Satz 4 AO). In diesen Fällen ist in den Ste...