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StuB Nr. 2 vom Seite 63

Chancen und Risiken der tatsächlichen Verständigung

Anmerkungen zum und zum

Dipl.-Vw. RA Ulrich Lichtinghagen, Bergisch Gladbach

Die tatsächliche Verständigung ist seit 25 Jahren anerkanntes Rechtsinstitut des Besteuerungsverfahrens. Für die Praxis hat sie sich dabei in vielen Fällen als hilfreiche und oftmals einzige Möglichkeit zur effektiven Erfassung komplexer Sachverhalte bewährt. Trotz dieser Bedeutung ist die Rechtsnatur der Verständigung immer noch nicht eindeutig geklärt ; selbst die Verwaltungspraxis divergiert länder-, teilweise sogar OFD-spezifisch, bspw. hinsichtlich Zuständigkeit oder Formulargebrauch. Während auch der im letzten Jahr verabschiedete AEAO 2008 die Verständigung nur kursorisch skizzierte, ihr Vorhandensein vielmehr voraussetzte, hat das BMF nunmehr am einen umfänglichen institutsspezifischen Erlass folgen lassen . Der nachfolgende Beitrag stellt die Leitlinien dieses Schreibens vor und gibt Hinweise für die Praxis. Besondere Aufmerksamkeit erfährt in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung des , mit der das Gericht die Kontroverse um die Frage beendete, welche Bedeutung die Vorhersehbarkeit der mit einer Verständigung einhergehenden Besteuerungsfolgen für deren Wirksamkeit besitzt.

Kernfragen
  • Welche Anwendungsfälle unterliege...

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