1) Kosten für eine Auslandsreise
eines Lehrers zur Vorbereitung einer Schulpartnerschaft können für
den Zeitraum, für den die vorgesetzten Behörden den Lehreraustausch
genehmigt haben, als Werbungskosten bei den Einkünften aus
nichtselbständiger Tätigkeit zu berücksichtigen sein.
2) Zuschüsse zu den Reisekosten
des Austauschlehrers sind nicht ausschließlich beruflich veranlasst und
unterliegen daher dem Aufteilungs- und Abzugsverbot des
§ 12 Nr. 1
Satz 2 EStG.
3) Eine im Anschluß an die
genehmigte Reise unternommene private Rundreise durch das Gastland
beeinträchtigt die berufliche Veranlassung des vorangegangenen Dienstreise
nicht, solange die Verfolgung privater Interessen nicht den Schwerpunkt der
Gesamtreise bildet.
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1047 Nr. 17 IWB-Kurznachricht Nr. 7/2009 S. 304 KÖSDI 2009 S. 16477 Nr. 5 PAAAD-02984
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Finanzgericht Köln, Urteil v. 29.08.2007 - 10 K 3758/04
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