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NWB direkt Nr. 4 vom Seite 77

Forderungssicherungsgesetz

Professor Dr. Bernd Rebe

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-02914 Das Forderungssicherungsgesetz zur Sicherung und verbesserten Durchsetzung von Werkunternehmeransprüchen ist am in Kraft getreten. Anlass für die Gesetzesinitiative des Bundesrats war die schlechte wirtschaftliche Lage vieler Werkunternehmer, vor allem in der Baubranche und hier besonders in den neuen Bundesländern. Diese wiederum findet ihre Ursachen in der unzulänglichen betriebliche Kapitalausstattung, Forderungsausfällen in Millionenhöhe und der bislang unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung und tatsächlichen Durchsetzung von Bauunternehmer- und Bauhandwerkerforderungen. Den beiden letzten Punkten sollen die folgenden Änderungen des Zivilrechts begegnen.

Abschlagszahlungen

[i]Vergütung nach Baufortschritt Der Werkunternehmer erhält durch das Forderungssicherungsgesetz einen gestärkten Anspruch auf Abschlagszahlungen, der sich (unabhängig von der Eigentumserlangung) an den bereits erbrachten Bauwerksteilen nach der Höhe des Wertzuwachses beim Besteller infolge der Leistung richtet (§ 632a Abs. 1 BGB).

Rechte und Pflichten des Subunternehmers

[i]Unabhängiger Anspruch des Subunternehmers gegen Hauptunternehmer auf AbschlagszahlungenFür den Werkunternehmer, der Subunternehmer ist, wird die sog. Durchgriffsfälligkeit gestärkt, d. h. der Rechtsanspruch gegen den ...

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