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JStG 2009: Änderungen für Investmentfonds
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAD-02913 Ungeachtet der Änderungen durch das JStG 2009 bleiben noch immer Problemstellungen bei der Umsetzung der Abgeltungsteuer ungelöst.
Laufende Besteuerung von Investmenterträgen
[i]Ausschüttungsgleiche ErträgeIm Thesaurierungsfall bleibt es bei der Befreiung von Veräußerungs- und Termingeschäftsgewinnen. Soweit die Veräußerung/Einlösung von Kapitalforderungen betroffen ist, werden wirtschaftlich als Zinsen zu qualifizierende Wertzuwächse jedoch steuerpflichtig gestellt. Als Ausnahme werden realisierte Gewinne aus Full-risk-Zertifikaten besteuert, die nicht auf Aktien als underlying beruhen.
[i]Abzugsrechtliche NeuheitenAuch in Zukunft müssen inländische Investmentfonds auf inländische Dividenden Kapitalertragsteuer einbehalten. Da zukünftig keine unterschiedliche materielle Behandlung mehr zu Zinsen, Mieten und Veräußerungsgewinnen aus Full-risk-Zertifikaten besteht, wäre eine gesonderte Topfbildung nur zu Kapitalertragsteuerzwecken erforderlich. Klarheit wird hier ein BMF-Schreiben bringen. Im JStG 2009 wurde keine Abstandnahmeregelung für die neuen Abzugstatbestände aufgenommen. In der Praxis werden jedoch ausgeschüttete Erträge gem. § 7 Abs. 1 InvStG wie Auslandsdividenden, Veräußerungsgewinne und Termingeschäf...