Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Ungarn
Allgemeines
Das ungarische Umsatzsteuergesetz wurde zum neu gefasst und enthält materielle Veränderungen zu vorher geltenden Gesetz. Berücksichtigt wurden insbesondere die Vorgaben der neuen Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) der EU. Die Umsatzsteuer heißt in Ungarn Általános Forgalmi Adó und wird ÁFA abgekürzt.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut der MwStSystRL. Unternehmer ist, wer eine Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbstständig zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen ausübt.
Eine Gruppenbesteuerung ist auf Antrag möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Ungarn ansässige Unternehmen handeln muss. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren. Die zur Gruppe gehörenden Unternehmen schulden die Umsatzsteuer gesamtschuldnerisch. Im Gegensatz zum früheren Recht sind alle Umsätze innerhalb der Gruppe nicht umsatzsteuerbar.
In Ungarn ansässige Kleinunternehmer können sich von ihren Umsatzsteuerpflichten befreien lassen. Ihnen steht dann auch kein Vorsteuerabzugsrecht zu. Als Kleinunternehmer gilt derjenige, dessen Umsätze im ...