Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Tschechische Republik
Allgemeines
Das tschechische Umsatzsteuergesetz war zum an die Vorgaben der damals gültigen 6. EG-Richtlinie anzupassen. Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Anpassung im Bereich der Umsatzsteuer (Dani z pridané hotnotý) noch nicht durchgängig erfolgt ist und sich insbesondere bei Detailfragen Abweichungen von der MWStSystRL ergeben.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinie. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in der Tschechischen Republik ansässige Unternehmen handeln muss. Weiter besteht die Einschränkung, dass diese Unternehmen im Finanzsektor tätig sein müssen. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 326.000 CZK übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 1.140.000 CZK.
Lieferung/sonstige Leistung
Der tschechischen Mehrwertsteuer unterliegen u. a. di...