Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Spanien
Allgemeines
Die spanische Umsatzsteuer (Impuesto sobre el valor anadido – IVA) entspricht im Wesentlichen den Vorgaben der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinie. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist seit 2008 möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Spanien ansässige Unternehmen handeln muss. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren.
Zu beachten ist, dass in Spanien Betriebsstätten grundsätzlich gesondert zur Umsatzsteuer registriert werden müssen und eine eigene Umsatzsteuer-ID-Nummer erhalten. Im Rahmen der Buchführung müssen die einzelnen Umsätze dann der jeweiligen Betriebsstätte bzw. der in Deutschland ansässigen Gesellschaft zugeordnet werden.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 EUR übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 35.000 EUR.
Lieferung/sonstige Leistung
Das Gesetz definiert die Lieferungen als ...