Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Schweiz/Liechtenstein
Allgemeines
Mit Wirkung zum hat die Schweiz eine Mehrwertsteuer eingeführt, welche die Warenumsatzsteuer (WUSt) abgelöst hat.
Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein bilden zusammen ein gemeinsames Umsatzsteuer-Inland, demnach wird in beiden Staaten ein identisches Umsatzsteuerrecht angewandt. Nachfolgendes zur Schweiz Geschriebenes gilt entsprechend auch für das Fürstentum Liechtenstein, auch wenn das Fürstentum Liechtenstein nicht explizit erwähnt wurde.
Die Umsatzsteuer ist zwar an die MwStSystRL stark angelehnt, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Im Wesentlichen wurden die Regelungen der bisherigen „Mehrwertsteuerverordnung„ in das „Mehrwertsteuergesetz„ (MWSTG) aufgenommen.
Unternehmer/Organkreis
Steuerpflichtiger ist, wer eine selbständige berufliche Tätigkeit ausübt, sofern seine steuerbaren Umsätze in der Schweiz oder/und im Fürstentum Liechtenstein jährlich 75.000 Schweizer Franken (CHF) übersteigen. Für nicht gewinnstrebende Sportvereine und gemeinnützige Institutionen liegt die maßgebende Grenze bei 150.000 CHF. Arbeitsgemeinschaften/Konsortium erfüllen den umsatzsteuerlichen Unterne...