Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Polen
Allgemeines
Das polnische Umsatzsteuergesetz wurde zum an die EU-Vorgaben angepasst. In einem gewissen Umgang sind noch Abweichungen von der maßgeblichen Mehrwertsteuersystem-Richtlinie der EU (MwStSystRL) feststellbar.
Die Umsatzsteuer heißt auf polnisch podatku od towarów i usług. Üblich ist die Verwendung der englischsprachigen Abkürzung VAT (Value Added Tax).
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition der MwStSystRL. Als Unternehmer gilt mithin jede natürliche oder juristische Person, die geschäftlich aktiv ist. Des Weiteren können für Umsatzsteuerzwecke auch nicht rechtsfähige Personenvereinigungen als Unternehmer gelten.
Organkreise, Steuergruppen o. ä. kennt das polnische Umsatzsteuerrecht nicht.
Lieferung/sonstige Leistung
Lieferungen eines Unternehmens sind dann in Polen umsatzsteuerbar, wenn der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen in Polen über einen Liefergegenstand zu verfügen.
Der Ort der Lieferung befindet sich dort, wo sich der Liefergegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
Sonstige Leistungen sind alle die Leistungen, die nicht als ...