Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Italien
Allgemeines
Die italienische Umsatzsteuer (imposta sul valore aggiunto – IVA) zeigt große Abweichungen zum Umsatzsteuerrecht der übrigen EU-Staaten, von denen einige unten stehend dargestellt sind.
Zu beachten ist, dass bei Verstößen auch rein formaler Art gegen gesetzliche Anforderungen empfindliche Strafen drohen.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinie. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich. Auch ausländische Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gruppenbesteuerung beantragen. Die Gruppenbesteuerung/Organschaft beschränkt sich allerdings auf die Möglichkeit, Zahlungsverpflichtungen mit Erstattungsansprüchen verrechnen zu können.
In Italien ist zu beachten, dass Betriebsstätten grundsätzlich gesondert zur Umsatzsteuer registriert werden müssen und eine eigene Umsatzsteuer-ID-Nummer erhalten. Im Rahmen der Buchführung müssen die einzelnen Umsätze dann der jeweiligen Betriebsstätte bzw. der in Deutschland ansässigen Gesellschaft zugeordnet werden.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für d...