Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Frankreich
Allgemeines
Das französische Umsatzsteuerrecht entspricht in den wesentlichen Punkten den Vorgaben der gemeinsamen EG-Richtlinien. Einige Besonderheiten, insbesondere für ausländische Unternehmer, werden nachfolgend erläutert.
Die französische Umsatzsteuer (Taxe à la Valeur Ajoutée – TVA) ist im französischen Code Géneral des Impôts (CGI) geregelt.
Unternehmer
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinie. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist nicht möglich, so dass Gesellschaften jeweils gesondert registriert werden müssen.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug von Waren aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 EUR übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle für Versandhandelsumsätze für nicht in Frankreich ansässige Unternehmer beträgt 100.000 EUR.
Lieferung/sonstige Leistung
Die Definition der Begriffe Lieferung und sonstige Leistung entspricht in Frankreich grundsätzlich denen der MwStSystRL. Danach setzt eine Lieferung die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand voraus. Auch im französisch...