Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten
1. Aufl. 2009
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Dänemark
Allgemeines
Die dänische Umsatzsteuer (Omsaetningsavgift – MOMS) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinie. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Dänemark ansässige Unternehmen handeln muss. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 80.000 DKK übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 280.000 DKK.
Lieferung/sonstige Leistung
Das dänische Umsatzsteuergesetz definiert die Begriffe der Lieferung und sonstigen Leistung entsprechend den Vorgaben der MwStSystRL. Danach wird jede Übertragung von Gegenständen, durch die jemand in die Lage versetzt wird, wie ein Eigentümer über den Liefergegenstand zu verfügen, als Lieferung angesehen.
Auch im dänischen Umsatzsteuerrecht ist der Begriff der sonstigen Leistung negativ definiert, d. h., d...