Rechtsschutz gegen Beitreibungsersuchen nach der EG-Beitreibungsrichtlinie ins Ausland
Leitsatz
1. Eine auf die Verpflichtung des Finanzamts zur Rücknahme eines Beitreibungsersuchens nach Zypern auf der Grundlage der Richtlinie
76/308/EWG (Beitreibungsrichtlinie) gerichtete Klage ist als allgemeine Leistungsklage statthaft, aber unbegründet, da Einwendungen,
die die Einhaltung der Richtlinien 76/308/EWG und 2002/94/EG betreffen, gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
geltend zu machen sind.
2. Ein auf die Beitreibungsrichtlinie gestütztes Beitreibungsersuchen ist kein Verwaltungsakt i.S. des § 118 AO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2009 S. 107 Nr. 4 DStRE 2009 S. 960 Nr. 15 EFG 2009 S. 280 Nr. 4 IWB-Kurznachricht Nr. 9/2009 S. 397 YAAAD-02874
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