Ausnahmsweise Bindung des Finanzamts an von unzuständigem
Bearbeiter erteilte unrichtige Auskunft zum Eigenheimzulageanspruch der
Steuerpflichtigen bei Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils an der
eigengenutzten Wohnung
Leitsatz
Die nicht von dem zuständigen
Sachbearbeiter, sondern von einer Bearbeiterin der
„Auskunftsstelle” des Finanzamts bei einer persönlichen
Vorsprache der Steuerpflichtigen erteilte, rechtlich unzutreffende Auskunft,
dass die nicht verheiratete Steuerpflichtige bei Hinzuwerb eines weiteren
Miteigentumsanteils an der eigengenutzten Wohnung innerhalb des
Förderzeitraums auch für den hinzuerworbenen Anteil Eigenheimzulage
und damit die volle Grundzulage für das gesamte Objekt erhalten werde,
kann ausnahmsweise eine für das Finanzamt bindende „verbindliche
Auskunft” darstellen, wenn die Steuerpflichtige unter Vorlage eines
Entwurfs des notariellen Kaufvertrags bei der Bearbeiterin der Auskunftsstelle
eigens nachgefragt hat, ob sie sich bezüglich der erteilten Auskunft
sicher sei oder ob die Steuerpflichtige sich noch an anderer Stelle im
Finanzamt erkundigen solle, und wenn die Bearbeiterin des Finanzamts das
verneint hat und damit gegenüber der Steuerpflichtigen als für die
Bearbeitung des Falles zuständige Bearbeiterin aufgetreten ist.
Fundstelle(n): SAAAD-02850
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 23.04.2008 - 2 K 214/02
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