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Besteuerungsrecht für Auszahlung aus Lebensarbeitszeitkonto nach DBA
Das , rkr.) NWB FAAAC-94546 entschieden, dass sich das abkommensrechtliche Besteuerungsrecht für die Auszahlung aus einem Lebensarbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers als Arbeitslohn nach Art. 15 DBA Ungarn und nicht als Entschädigung für einen Rechtsanspruch nach Art. 21 DBA Ungarn bestimmt.
I. Sachverhalt
Der Kläger war in Ungarn als Geschäftsführer ausschließlich dort tätig. Seine Tätigkeitsvergütung wurde zu 80 % in Ungarn und zu 20 % in Deutschland versteuert, da seine Tätigkeit zu 20 % der deutschen Konzernmutter diente. Er verzichtete auf die Auszahlung seiner Tantiemen und brachte deren Gegenwert in das Lebensarbeitszeitkonto der deutschen Konzernmutter ein. Das eingesammelte Guthaben diente der Bezahlung einer Arbeitsfreistellung vor (altersbedingter) Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In 2001 wechselte der Kläger zu einem anderen Arbeitgeber und ließ sich das Guthaben auf seinem Lebensarbeitszeitkonto auszahlen. Im Zeitpunkt der Auszahlung lebte und arbeitete der Kläger bereits in Deutschland. Das Finanzamt (FA) versteuerte den vollen Betrag in Deutschland, da eine Abfindung vorliege, die nach Art. 21 DBA Ungarn in voller Höhe allein in Deutschland s...