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Erste Erfahrungen mit der neuen Prüfungsordnung für Geprüfte Bilanzbuchhalter
[i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 62Gut ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung (RVO) für Geprüfte Bilanzbuchhalter zum ist es an der Zeit, eine erste kritische Würdigung aus dem Blickwinkel der Lehrgangs- und Prüfungspraxis vorzunehmen. Insgesamt leidet die neue Rechtsverordnung noch an Schwächen, die jedoch mit einfachen Mitteln abgestellt werden können.
I. Die Veränderungen der neuen Prüfungsordnung
Zum ist die neue Rechtsverordnung für Geprüfte Bilanzbuchhalter in Kraft getreten und hat die bis dahin geltenden Vorschriften nach gut 17 Jahren abgelöst. Die Weiterbildung zum „Geprüften Bilanzbuchhalter” ist unverändert eine der bedeutendsten und zugleich anspruchsvollsten kaufmännischen Weiterbildungen in Deutschland. Es ergeben sich zwei wesentliche Änderungen:
Die Internationale Rechnungslegung wurde neu aufgenommen und das Prüfungsverfahren wurde so modifiziert, dass nun insgesamt drei Prüfungsteile in ihrer Prüfungsabfolge so festgeschrieben sind, dass nur nach Bestehen des ersten Teils der zweite und nur nach Bestehen des zweiten der dritte Teil abgelegt werden kann.
II. Schwächen der neuen Rechtsverordnung und Verbesserungsvorschläge
Für den Prüfungsteil „Erstellen...