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Ermittlung des geldwerten Vorteils bei auswärtiger Verpflegung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Verpflegung seiner Arbeitnehmer während einer zweitägigen auswärtigen Fortbildungsveranstaltung, ist der sich hieraus ergebende geldwerte Vorteil wie folgt zu ermitteln:
Der Wert der zur Verfügung gestellten Mahlzeiten bestimmt sich nach ihrem tatsächlichen Preis und nicht nach der Sachbezugsverordnung (jetzt: Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV). Der BFH widerspricht damit R 8.1 Abs. 8 LStR 2008 und hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Sachbezugsverordnung bzw. SvEV nur anwendbar ist, wenn es sich um eine dauerhafte Verpflegung handelt und damit einen festen Gehaltsbestandteil darstellt (s. , BStBl 1987 II S. 355, NWB QAAAA-92334); bei einer nur vorübergehenden Beköstigung gilt sie somit nicht.
Von dem sich danach ergebenden Wert sind d...