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Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2009
Das BMF hat für 2009 die lohnsteuerlichen Werte für Mahlzeiten bekannt gegeben, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Sie betragen für ein Mittag- oder Abendessen 2,73 € und für ein Frühstück 1,53 €.
infoCenter „Sachbezüge”, NWB BAAAB-05698.