Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 31.10.2008 IV C 6 - S 2133 a/07/10001, IWB 1/2009 S. 1361

Allgemeines | Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5a EStG)

Nach Rn. 35 des bezieht sich die Regelung des § 5a Abs. 5 Satz 2 EStG („Die §§ 34, 34c Abs. 1 bis 3 und § 35 sind nicht anzuwenden.”) auf den nach § 5a EStG ermittelten Gewinn. Bei der Auflösung von Unterschiedsbeträgen nach § 5a Abs. 4 EStG ist dagegen die Steuerermäßigung nach §§ 32c bzw. 35 EStG anzuwenden, da die durch die Auflösung anzusetzenden Beträge laufenden Gewinn darstellen und der Gewerbesteuer unterliegen (Rn. 38 des . Dies gilt auch für die nach § 5a Abs. 4a EStG hinzuzurechnenden Vergütungen ( BStBl 2008 II S. 180).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen