Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009

Umfang der Steuerbegünstigung der Verwendung von Erdgas zum Absengen von Textilfasern - Mustereinspruch

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Vergütung von Steuer für Erdgas, das zum Absengen von Textilfasern verwendet wird:

Liegt ein „anderer Zweck” als Heizzweck i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG nur dann vor, wenn das Energieerzeugnis - neben dem Verheizen - in einer Weise verwendet wird, die über die Ausnutzung der im Rahmen des Heizvorgangs erzeugten Wärme hinausgeht (z.B. wenn das Energieerzeugnis anteilig in ein mittels der Wärme zu bearbeitendes oder herzustellendes Erzeugnis übergeht)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
XAAAD-02724