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NWB direkt Nr. 3 vom Seite 51

EStÄR 2008: Bewertung von Pensionszusagen

Volker Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-02498 Durch die EStÄR 2008 wird das Mindest-Pensionsalter für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ab Jahrgang 1953 angehoben. Hierdurch kommt es im Einzelfall zu einer gewinnerhöhenden Teilauflösung von Pensionsrückstellungen.

Mindest-Pensionsalter für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer angehoben

[i]Heraufsetzung in Anlehnung an gesetzliche RentenversicherungR 6a Abs. 8 EStR 2008 sieht bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften eine Staffelung nach dem Geburtsjahrgang vor. Dies geschieht in Anlehnung an die Heraufsetzung des Alters für den Bezug einer Vollrente wegen Alters in der gesetzlichen Rentenversicherung.

[i]Beherrschende Gesellschafter-GeschäftsführerFür beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gelten zukünftig folgende Mindest-Pensionsalter (selbst bei vertraglich vereinbartem früherem Altersrentenbeginn):

Für Geburtsjahrgänge bis 1952 65 Jahre (wie bisher), für Schwerbehinderte 60 Jahre (wie bisher), ab 1953 bis 1961 66 Jahre, für Schwerbehinderte 61 Jahre, ab 1962 67 Jahre, für Schwerbehinderte 62 Jahre.

Keine Übergangsfrist für die Neuregelung

[i]Neue Regelungen gelten ab sofort Für bereits bestehende Pensionszusagen ist die Änderung des Bewertungsendalters für beherrschende Gesells...

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