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BGH 05.11.2008 XII ZR 157/06, NWB 3/2009 S. 113

Unterhaltsrecht | Ehevertrag darf Mann nicht zum Sozialfall machen

Wird der Ehemann durch die ehevertraglich vereinbarten Unterhaltszahlungen an seine Frau nach der Scheidung in die Sozialhilfe getrieben, ist der Vertrag sittenwidrig und also nichtig. Der Ehegatte muss finanziell in der Lage bleiben, ohne staatliche Hilfe seine Existenz zu sichern. Für den Fall der Scheidung war hier nach der Heirat eine monatliche Leibrente von 650 € vereinbart worden; bereits bei Vertragsschluss habe diese Summe die Leistungsfähigkeit des Ehemannes offensichtlich überschritten.

Anmerkung:

Dies ist die erste höchstrichterliche Entscheidung, die einen Ehevertrag zugunsten des Mannes für unwirksam erklärt, weil die vereinbarten Zahlungen ihn überfordern. Die Begründung verkennt nicht den wirtschaftlichen Hintergrund, denn sie stellt darauf ab, S. 114hier sei ein Vertrag zulasten D...

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