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Vertragsrecht | Provision für mit Verkäufer verbundenen Makler
Die Klausel in einem zwischen Unternehmern geschlossenen Grundstückskaufvertrag, wonach sich der Käufer verpflichtet, die seitens des Verkäufers einem – mit diesem gesellschaftsrechtlich verflochtenen – Dritten aufgrund eines selbständigen Provisionsversprechens geschuldete Vergütung zu zahlen, ist wirksam, wenn die Verbindung dem Käufer bekannt war. Daher konnte der Käufer hier die von ihm gezahlte Provision, die er dem vorformulierten Vertrag nach übernommen hatte, nicht von einer Projektmanagement GmbH zurück verlangen. Das Gericht sah hierin einen verschleierten Kaufpreis. Kaufrechtlich sei diese Zahlung aber zulässig. Darin liege keine erfolgsunabhängige Provision, die nur durch eine Individualvereinbarung, nicht aber durch AGB, wirksam versprochen werden kann. Die Klausel benachteili...