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Einkommensteuer | Unterstützung von Personen im erwerbsfähigen Alter
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Verfügung v. zu der Frage Stellung genommen, ob eine nachgewiesene Arbeitslosigkeit der unterstützten Person als „gewichtiger Grund” bei § 33a Abs. 1 EStG anerkannt werden kann. Im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die allein die amtlichen Bescheinigungen der Personenangaben im Ausland verursachen, wird ein zweifelsfreier Nachweis von Arbeitslosigkeit im Ausland nur in wenigen Ausnahmefällen möglich sein. Vielmehr ist zu befürchten, dass derartige Bescheinigungen, wenn sie überhaupt erteilt werden, aus Gefälligkeit oder von unzuständigen Personen ausgestellt werden. Auch schließt eine gemeldete Arbeitslosigkeit bei fehlender Kontrolle von Schwarzarbeit nicht aus, dass die betreffenden Personen dennoch ihre Arbeitskraft einsetzen. Aus den vorgenannten Gründen ka...