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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Alterseinkünftegesetzes
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Mit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung hat der Gesetzgeber die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten. (2) Die Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung des AltEinkG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, [i]s. auch NWB 2008 S. 835 sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird.