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NWB Nr. 1 vom Seite 9

Mitgliederbeitrag als umsatzsteuerliches Leistungsentgelt

Mit Urteil v. - XI R 59/07 NWB PAAAD-01357 hat der BFH entschieden, dass Leistungen eines Vereins, die dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder dienen, steuerbar sind, wobei auch die Werbung für ein von den Mitgliedern verkauftes Produkt dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder dient. Die Leistungen eines Vereins erfolgen auch dann gegen Entgelt, wenn nicht für alle Mitglieder ein einheitlicher Beitragsbemessungsmaßstab besteht. Im Streitfall förderte der Verein den Vertrieb eines Auslandsprodukts im Inland durch Informationen, Marketing und Werbung im Interesse der Vereinsmitglieder, die als Händler das Produkt verkaufen wollten. Die Beiträge waren nach den Jahresumsätzen der Mitglieder gestaffelt. Außerdem erhielt der Verein Zuschüsse der ausländischen Hersteller der betroffenen Produkte. Weil diese Tätigkeit unternehmerisch war, stand dem Verein der Vorsteuerabzug aus seinen Aufwendungen zu, den ihm das Finanzamt weitgehend verweigern wollte.

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