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BMF 09.10.2008 IV B 9 - S 7167/08/10001, StuB 1/2009 S. 38

Umsatzsteuer | Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des (= Kurzinfo StuB 2008 S. 39) Folgendes:

Der BFH hat in diesem Urteil entschieden, dass die in § 4 Nr. 11 UStG genannten Begriffe des Versicherungsvertreters und des Versicherungsmaklers richtlinienkonform entsprechend Art. 13 Teil B Buchst. a der 6. EG-Richtlinie (seit : Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL) und nicht handelsrechtlich nach den Begriffen des Versicherungsvertreters und des Handelsmaklers i. S. der §§ 92 und 93 HGB auszulegen sind. Hiermit weicht der BFH von seiner bisherigen Rechtsprechung ab. Abschn. 75 Abs. 1 Satz 3 UStR ist insofern nicht mehr anzuwenden.

Des Weiteren hat der BFH entschieden, dass es zu den wesentlichen Aspekten einer steuerfreien Versicherungs vermittlungstätigkeit gehört, Kunden zu suchen und diese mit dem Versi...

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