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Gewährung von Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ist nicht davon abhängig, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossenschaft zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden und dass die neu angeschafften und errichteten Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder zu eigenen Wohnzwecken überlassen werden (Bezug: § 17 EigZulG).
Praxishinweise: Sind die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 EigZulG erfüllt, so besteht ein Anspruch auf die Zulage und die Verwaltung ist nicht befugt, zusätzliche Anforderungen für die Gewährung der Zulage zu schaffen. Dadurch werden zwar auch reine Kapitalanlagen zulagenmäßig gefördert, doch entspricht dies dem Gesetzeszweck, wonach u. a. die Eigenkapitalausstattung von Genossenschaften verbessert werden sollte. Es muss also a...