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BFH 29.05.2008 III R 3/05, StuB 1/2009 S. 39

Nachweis für die Belegenheit einer Betriebsstätte

Die Belegenheit einer Betriebsstätte im Außenbereich steht der Gewährung von Investitionszulage nicht entgegen, wenn durch eine Bescheinigung der Gemeindebehörde nachgewiesen wird, dass die Betriebsstätte nicht in einem Gebiet liegt, S. 40das durch Bebauungsplan oder sonstige städtebauliche Satzung als Industriegebiet, Gewerbegebiet oder als Sondergebiet i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt ist oder in dem aufgrund eines Aufstellungsbeschlusses entsprechende Festsetzungen getroffen werden sollen oder das aufgrund der Bebauung der näheren Umgebung einem dieser Gebiete entspricht.

Praxishinweise: Die Bescheinigung der Gemeindebehörde nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 3 InvZulG ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Festsetzung der Zulage und ist für die Finanzbehörde insoweit b...

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