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BFH 12.06.2008 V R 22/06, StuB 1/2009 S. 39

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug beim Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung

Wechselt ein Landwirt, der einen Stall errichtet, vor dessen Fertigstellung von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Regelbesteuerung, können die Vorsteuerbeträge, die vor dem Wechsel angefallen sind, erst ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung nach § 15a UStG 1993/1999 (anteilig) geltend gemacht werden (Bezug: Art. 20 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 Richtlinie 77/388/EWG; § 15a UStG 1993/1999 i. d. F. bis ).

Praxishinweise: Der nach § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG bestehende Ausschluss vom Vorsteuerabzug bei der Durchschnittssatzbesteuerung darf bei einem Wechsel zur Regelbesteuerung nicht zu ungerechtfertigten Nachteilen führen. Deshalb besteht nach dem Gemeinschaftsrecht (Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG) – auf das sich der Stpfl. unmittelbar berufen kann – ein Recht auf Vorsteuerberichtigung. Für die nach § 15a UStG durchzuführende Vorsteuerberichtigung ist aber nicht der Zeitpunkt des Wechsels der...

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