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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug bei unzureichender Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung „für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996” reicht – so der BFH – nicht dazu aus, die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren, wenn diese sich weder aus den weiteren Angaben in der Rechnung noch aus ggf. in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen weiter konkretisieren lässt.
Die überraschend hohen Anforderungen an die Bezeichnung der Leistung in einer Rechnung i. S. des § 14 UStG lassen es auch bei Leistungen innerhalb von Unternehmensgruppen (um einen solchen Fall der Rechnungsausstellung über ein Pauschalentgelt von 100 000 DM für während eines Jahres erbrachte Ingenieurleistungen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft handelt es sich) dringend ratsam erscheinen, den Leistungsgegenstand in der Rechnung sehr konkre...