Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2009
Da nicht alle Lohnsteuerkarten für 2009 die Identifikationsnummer enthalten, ist für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2009 laut BMF das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal (eTIN = elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) zu verwenden. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer bis auf Weiteres nicht in das Lohnkonto übernimmt.