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Nachträgliche Bildung einer Ansparrücklage zur Kompensation eines Fahndungsmehrergebnisses
Hat ein Bankkaufmann nach drei Jahren sein Gewerbe „Bankberatung und Bankdienstleistung” aufgegeben, eine Vollzeiterwerbstätigkeit als Arbeitnehmer aufgenommen, sein Büro als Absicherung für eine eventuelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der Probezeit beibehalten und im Folgejahr ein neues Gewerbe „Immobilienvermittlung” angemeldet, aber hiermit kaum nennenswerte Umsätze erzielt, und hat er in den Steuererklärungen für die vier betroffenen Veranlagungszeiträume in den Einnahmen-Überschussrechnungen für die gewerblichen Einkünfte keine Ansparrücklagen geltend gemacht, so kann er gem. rkr. NWB ZAAAC-85116 (EFG 2008 S. 1781) die späteren Steuernachforderungen aufgrund von Änderungsbescheiden nach einer Fahndungsprüfung für die vier Vera...