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Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen unter Familienangehörigen
Entgeltliche und unentgeltliche Fallgestaltungen
Die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ist im Jahressteuergesetz 2008 v. (BGBl 2007 I S. 3150) neu geregelt worden. Während vor der Gesetzesänderung laut Rechtsprechung die Übertragung jeder ertragbringenden Vermögenseinheit gegen Versorgungsleistungen privilegiert wurde, sind nunmehr nur noch Übertragungen von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen sowie von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften begünstigungsfähig, wenn – neben weiteren Voraussetzungen – die Beteiligung mindestens 50 % beträgt. Die Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen gegen Versorgungsleistungen ist jedoch nur eine von mehreren denkbaren Übertragungsformen in der Familie. Daneben kommen u. a. voll entgeltliche Austauschgeschäfte sowie Unterhaltsleistungen in Betracht. Im entgeltlichen Bereich hat sich bekanntlich seit dem die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen geändert („Abgeltungsteuer”). Die ertragsteuerlichen Folgen der verschiedenen Formen der Anteilsübertragung werden im nachfolgenden Musterfall unter Anwendung des neuen Rechts illustriert.
I. Entgeltliche Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen
1. Übertragung gegen Einmalbetrag
[i]Grundfall: Vater (A) überträgt Anteile an Sohn (B) Grundfall: ...