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PiR Nr. 1 vom Seite 26

Außerplanmäßige Abschreibung und Zuschreibung auf equity-Beteiligungen

Stichworte: One-line-consolidation, goodwill, stille Reserven, Wertminderung, Wertaufholung

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

U erwirbt am mit Anschaffungskosten von 100 20 % der Anteile an dem assoziierten Unternehmen (aU) X. Das anteilig auf U entfallende buchmäßige Eigenkapital der X beträgt 60, die anteiligen stillen Reserven 20. Die stillen Reserven betreffen Anlagen mit einer Restnutzungsdauer von vier Jahren. X entwickelt sich in 01 und 02 schlechter als erwartet. In 02 liegt eine Indikation für eine Wertminderung vor. Der erzielbare Betrag ( recoverable amount) beläuft sich Ende 01 auf 75 und verringert sich bis Ende 02 weiter auf 70. Er erholt sich jedoch in 03 wieder auf 100.

Vor Auflösung stiller Reserven und außerplanmäßigen Abschreibungen/Zuschreibungen beträgt das Ergebnis aus aU in allen Jahren Null.

II. Fragestellung

Wie sind die Wertminderung in 01 und die Wertaufholung in 03 im equity-Ansatz zu berücksichtigen?

III. Lösungshinweise

1. Planmäßige Entwicklung des equity-Ansatzes

1.1 One-line-consolidation

Anteile an aU's sind im Konzernabschluss at equity zu bilanzieren. Die at equity-Bilanzierung wird als one-line-consolidation bezeichnet, weil

  • zwar in Bilanz/GuV der Wert/Erfolg aus der Beteiligung jeweils nur als e...

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