Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Bilanzierung von Glücksspielen im IFRS-Abschluss des Veranstalters
Glücksspiele haben eine lange Historie. In der römischen Antike waren Würfelspiele in allen Schichten verbreitet, obwohl die Autoritäten sie mit Strafe bedrohten. Nur an den Saturnalien war das Würfeln offiziell erlaubt. Nach römischem Recht durften Spielschulden nicht eingeklagt und das Verlorene vor Gericht nicht zurückgefordert werden. Das Haus, in welchem Glücksspieler angetroffen wurden, wurde konfisziert. Kaiser Claudius begeisterte sich für einen Vorläufer des heutigen Backgammon. Tacitus berichtete von der Würfelleidenschaft der Germanen. Luca Pacioli, hauptsächlich als Erfinder der doppelten Buchhaltung bekannt, verfasste daneben auch mathematische Arbeiten über Glücksspiele, freilich ohne einen Bezug zwischen beiden Gebieten herzustellen. Mit der Zunahme kommerziell betriebener Glücksspiele stellt sich allerdings die von Pacioli noch vernachlässigte Frage, wie Glücksspiele buchhalterisch bzw. bilanziell zu erfassen sind. Das IFRIC hat hierzu in 2007 Stellung genommen, u. a. mit dem für Branchenfremde überraschenden Ergebnis, dass abhängig von der Art des Glücksspiels beim Veranstalter ein Finanzinstrument zu bilanzieren ist. Der nachfolge...