Kinder im Steuerrecht
2. Aufl. 2008
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Vorwort
Der Fiskus wirft künftig schon direkt nach der Geburt des Kindes einen Blick auf den neuen Erdenbürger, obwohl noch gar nicht sicher ist, dass dieser jemals auch Steuerzahler werden wird. Steueridentifikationsnummern werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Die persönliche lebenslange Steuernummer besteht aus elf Ziffern, die Namen, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt (verschlüsselt) abbilden. Die Identifikationsnummer ersetzt die herkömmliche Steuernummer und die sog. eTIN.
Bis es klar ist, dass der neue Erdenbürger auch wirklich zum Steuerpflichtigen wird, sind erst einmal die Eltern am Zuge, die kindbedingten Vergünstigungen und Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Von den im Jahr 2004 abgegebenen rund 26,3 Mio. Einkommensteuererklärungen haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 22,31 Mio. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten. Darüber hinaus seien in 5,13 Mio. Fällen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, in 4,32 Mio. Fällen sonstige Einkünfte, in 4,13 Mio. Fällen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, in 2,81 Mio. Fällen Einkünfte aus Kapitalvermögen, in 1,81 Mio. ...