Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2008
Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom (Bundesgesetzblatt I, Seite 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2008 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.
Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2–4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.
BMF v. - IV C 5 - S 1961/08/10002
Fundstelle(n):
BStBl 2008 I Seite 996
MAAAD-02330