Der Besuch der Jungarbeiterklasse im Rahmen der Schulpflicht begründet einen Anspruch auf Kindergeld
Leitsatz
Besucht ein über 18 Jahre aber noch nicht 27 Jahre altes Kind ohne Ausbildungsplatz zur Erfüllung seiner Schulpflicht die
sog. Jungarbeiterklasse der Berufsschule, so wird es auch dann im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG für einen Beruf ausgebildet,
wenn die Unterrichtszeit lediglich einmal wöchentlich 8 Schulstunden beträgt. Die Schulpflicht und der fehlende Einfluss des
Kindes auf die Dauer des angebotenen Unterrichts verbieten es, in solchen Fällen eine Mindestgrenze von 10 Unterrichtsstunden
pro Woche als Voraussetzung für die Anerkennung einer ernsthaft betriebenen Ausbildung zu fordern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 597 Nr. 8 EStB 2009 S. 283 Nr. 8 GAAAD-02157
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 12.11.2008 - III 103/2006
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