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FG München Urteil v. - 10 K 3549/07

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2, SGB VIII § 41 Abs. 1 S. 1, SGB VIII § 41 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1

Zur Qualifikation von Pflegegeldzahlungen für junge Volljährige und eines einbehaltenen Kostenbeitrags im Rahmen der Einkünfte- und Bezügeberechnung nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG

Leitsatz

1. Bei der nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG durchzuführenden Berechnung der kindergeldschädlichen Bezüge eines Pflegekinds kann für den jungen Volljährigen nach § 41 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 SGB VIII gezahltes Pflegegeld nicht einerseits den Einkünften der Eltern zugerechnet werden und andererseits ein vom Jugendamt einbehaltener Kostenbeitrag von den Einkünften des Kinds abgezogen werden.

2. Der Wortlaut des § 41 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 SGB VIII spricht dafür, Pflegegeld für junge Volljährige als Bezüge des Kinds im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG zu werten und einen einbehaltenen Kostenbeitrag bezügemindernd zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-02143

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FG München, Urteil v. 01.08.2008 - 10 K 3549/07

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