Unter welchen Voraussetzungen kann von einer mittelbaren Anteilsvereinigung bzw. Anteilsübertragung nach § 1 Abs. 3 GrEStG (i.d.F. v. ) ausgegangen werden? Gebot des "Durchrechnens" der Beteiligungsstufen, damit die Beteiligungsquote bei mehrstufiger Beteiligungskette in der Hand der Obergesellschaft erfüllt wird.
Löst die Vereinigung oder Übertragung nahezu aller Anteile an einer Gesellschaft die Steuerpflicht auf Grund des § 1 Abs. 3 GrEStG a.F. deshalb aus, weil der in anderer Hand befindliche Anteil wirtschaftlich bedeutungslos war?
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.