BFH - III R 74/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 33a Abs 1 S 3, AO § 173 Abs 1 Nr 1, BewG § 145 Abs 3, BauGB § 196
Rechtsfrage
Geringes Vermögen: Sind Bodenrichtwerte nach § 196 des Baugesetzbuches für die Bestimmung des für § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG maßgeblichen Verkehrswerts von Grundstücken verbindlich, oder haben diese ihre Berechtigung nur im Erbschaftsteuerrecht? Können durch Bescheidänderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO die bisher wegen ungenauer Angaben in der Steuererklärung anerkannten Unterhaltszahlungen an die Mutter wegen deren nicht nur geringem Vermögen gestrichen werden? Notwendige Rechtserheblichkeit für neue Tatsachen? Diverse Verfahrensmängel?
Bodenrichtwert; Neue Tatsache; Unterhalt; Verkehrswert; Vermögen
Fundstelle(n):
ZAAAD-02103